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Wichtige Fragen





Wie soll ich mein Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse anlegen?

Der Kunde Kurt G (64). aus Zürich hat vor drei Jahren bei seiner Pensionskasse die Kapitaloption angemeldet. In vier Monaten wird er pensioniert. Bis heute hat er ein steuerbares Einkommen von 120‘000 Franken erzielt. Seine Frau ist gleichaltrig. Seine Frage: «Wie kann ich das aus Freizügigkeitsguthaben aus der Pensionskasse meinen Bedürfnissen entsprechend investieren»?

Fragen dieser Art erhalten die Finanzberater häufig. Bei den meisten Pensionskassen muss die Kapitaloption drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung angemeldet werden. Vielfach ist man zu diesem Zeitpunkt beruflich aber noch völlig absorbiert und entscheidet sich für den Bezug des Freizügigkeitskapitals, ohne zuvor seine finanzielle Situation analysiert zu haben.

Dabei sollte dem Entscheid für oder wider die Kapitaloption stets eine gründliche Analyse der finanziellen Bedürfnisse nach der Pensionierung vorangehen. Vor dieser Fleissarbeit kann sich nur «drücken», wer ohne weiteres aus den Vermögenserträgen leben kann und auf die Pensionskassenrente nicht angewiesen ist. Hingegen ist bei bescheidenen Vermögensverhältnissen meist ein Verbleib in der Pensionskasse der Kapitalentnahme vorzuziehen.

Selbst begüterte Pensionisten haben oft ein starkes Bedürfnis nach finanzieller Sicherheit. Diese Gewissheit kann aber nur eine garantierte, regelmässig fliessende Rentenzahlung verschaffen. Von Ausnahmen abgesehen, ist dieses Bedürfnis in der Regel dann gestillt, wenn die Deckung der Grundbedürfnisse gesichert ist. Wenn alle Stricke reissen, will man wenigstens ein knappes Auskommen auf sicher haben.

Dieses Bedürfnis ist unbedingt zu berücksichtigen. Anderseits sollte das Renteneinkommen so bemessen sein, dass keine Überschüsse entstehen. Erfahrungsgemäss wird überschüssiges Geld nämlich aufs Sparkonto gelegt, wo die Zinsen tief sind und zudem voll der Einkommenssteuer unterliegen.

Vermeiden lassen sich solche Überschüsse durch die Erstellung eines Minimalbudgets für das absolut Notwendige. Dazu gehören Miete, Gesundheit, Ernährung ebenso dazu wie die Steuern. Kurt G. setzt diese existentiellen Bedürfnisse auf 60‘000 Franken an. Mit diesem Jahresbudget glauben er und seine Frau gerade noch über die Runden zu kommen. 39’780 Franken jährlich fliessen aus der maximalen AHV-Rente, die fehlenden rund 20‘000 Franken deckt er mit einer Rente auf zwei Leben bei einer privaten Lebensversicherung, die mit einer Einmalprämie von 450‘000 Franken abgegolten werden kann. Die Renten sind monatlich zahlbar (Offerte Helvetia; garantierte Rente + Überschüsse).

Die Einmalprämie für die Rente reduziert das verfügbare Vermögen auf rund 750‘000 Franken. So viel bleiben dem Ehepaar für die Finanzierung jener Ausgaben die über das Existentielle hinausgehen. Kurt G. und seine Frau beziffern diesen Mehrbedarf auf 20‘000 Franken, mit andern Worten: Mit 80‘000 glauben sie, bequem und sorgenfrei leben zu können. Nach Abzug der Einkommenssteuern von 5‘540 Franken sind das monatlich rund 5‘450 Franken. Der Betrag von 20‘000 entspricht einer Rendite von etwa drei Prozent auf dem verbleibenden verfügbaren Vermögen von 750‘000 Franken. Das ist vorsichtig kalkuliert. Selbst wenn man die Kosten für einen seriösen Vermögensverwalter hinzurechnet, sollte sich dieser Ertrag bei einer vorsichtigen Anlagestrategie langfristig ohne weiteres erwirtschaften lassen.

Das Jahresbudget von 80‘000 Franken erlaubt den integralen Erhalt des Vermögens. Viele Pensionisten haben diesen Wunsch und nehmen gerne Einschränkungen in Kauf, wenn sie dafür den Kindern eine hohe Erbschaft hinterlassen können.

Kurt G. und seine Frau sind kinderlos, zudem möchten sie ihr Leben noch aktiv gestalten und dafür die ersparten Mittel verwenden. Mit den budgetierten 80‘000 Franken können sie aber noch keine grossen Sprünge machen, zumal sie an einen höheren Lebensstandard gewohnt sind. (Kurt G. versteuert vor seiner Pensionierung ein Reineinkommen von 140‘000 Franken. Diese Wahrscheinlichkeit zusätzlich auftretender Bedürfnisse lösen die beiden mit einem Kapitalentnahmeplan, welche den benötigten Mehrbedarf sicher stellt.


Wie funktioniert ein Kapitalentnahmeplan?

Wegen der Rentengarantie auf Lebenszeit ziehen es viele angehende Pensionierte vor, ihr Kapital in der Pensionskasse zu belassen, eine individuelle Vermögensanlage ist ihnen zu unsicher. Dabei bietet ein seriös aufgebauter, aus Aktien und Festverzinslichen bestehender Kapitalentnahmeplan einen hohen Grad an Sicherheit. Der Plan sieht jährliche Zahlungen (Zeitrenten) vor; sie werden einem sogenannten Zeitrenten- oder Annuitäten-Depot entnommen, setzen sich aus Zinsen und Dividenden sowie aus dem - im Zeitverlauf zunehmenden - Kapitalverzehr zusammen. Ein gezieltes Management der Laufzeiten der Festverzinslichen garantiert die Periodizität.

Anders als die Pensionskassenrente oder die Leibrente eines Lebensversicherers läuft ein Kapitalentnahmeplan also nicht lebenslänglich, sondern ist zeitlich befristet. Diesem scheinbaren Nachteil kann aber durch eine genügend lange Zeitspanne, etwa bis Alter 90 oder noch länger, Rechnung getragen werden. Wer zusätzliche Sicherheit wünscht, kann eine Restsumme einplanen.

Mit einem Klick auf den Zeitrenten-Rechner können sie selbst Berechnungen vornehmen. Hier ein Beispiel zur Anleitung: Die Vermögenswerte betragen 750 000 Franken, die angenommene Rendite 3 %, die Kosten für die Vermögensverwaltung 0.75 %. Wie hoch ist der mögliche jährliche Bezug bei einer Entnahmedauer von 30 Jahren und einer Restsumme von 25 %? Antwort: 30’206 Franken.

Gegenüber der Rente weist der Kapitalentnahmeplan drei entscheidende Vorteile auf: Erstens ist er nicht in alle Ewigkeit zementiert, die jährliche Zahlung kann also in Zeiten steigender Zinssätze verbessert werden. In Zeiten tiefer Zinsen, wie das heute der Fall ist, bestehen also gute Aussichten, die bei Beginn errechneten Zeitrenten im Laufe der Jahre noch zu erhöhen. In den Rechenbeispielen wurden zudem keine Kapitalgewinne auf Aktien berücksichtigt, sie bilden eine zusätzliche Reserve. Der Aktienanteil lässt sich den Vermögensverhältnissen anpassen, zudem kommen nur Blue Chips in Frage.

Bei frühem Tod bietet der Kapitalentnahmeplan einen hohen Restwert - ein wichtiges Kriterium für Anleger mit Kindern. So verbleibt zum Beispiel bei einem auf 30 Jahre ausgerichteten, mit einer Initialeinlage von 750 000 Franken finanziertem Kapitalentnahmeplan nach 20 Jahren - dies entspricht der ungefähren mittleren Lebenserwartung einer 65jährigen Frau - noch ein Kapital von rund 418 000 Franken. Er ist deshalb ein ideales Anlageinstrument für Rentner, die ihr Vermögen nicht im Solidaritätstopf der Pensionskasse verschwinden lassen, sondern für ihre Kinder erhalten möchten.

Das Handling eines Kapitalentnahmeplanes setzt Erfahrung voraus und sollte professionellen Vermögensverwaltern überlassen werden.

Beachten Sie, dass ein Kapitalentnahmeplan den Risiken schwankender Renditen und der unbekannten Lebensdauer ausgesetzt ist. Es gibt Versicherungsprodukte, welche diese Risiken gegen Inkaufnahme einer reduzierten Rente absichern (z.B. Leibrenten). Diese können Sie auch später, z.B. im Alter von 80 Jahren, abschliessen. Mit dem höheren Eintrittsalter und dem noch vorhandenen Restkapital werden Sie eine vergleichbare Rente erhalten. Lassen Sie sich beraten.

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