Pensionierung – Rente oder Kapital
Der Kapitalbezug aus der zweiten Säule als Option
Immer mehr Pensionskassen ermöglichen ihren Versicherten, das vorhandene Alterskapital bei der Pensionierung ganz oder teilweise zu beziehen. Wer diese Option wählt, muss sich rechtzeitig und gründlich mit den finanziellen Aspekten der Pensionierung beschäftigen. Spätestens im Alter von 55 Jahren sollte jedes Mitglied einer Pensionskasse diese Frage sorgfältig prüfen und Varianten durchrechnen. Damit ist sichergestellt, dass keine wichtigen Weichenstellungen verpasst werden. In diesen Entscheidungsprozess ist der Lebenspartner unbedingt mit einzubeziehen (siehe Rechenbeispiele).
Patentlösungen gibt es nicht
Die Entscheidung für Rente oder Kapital wird bestimmt durch die eigenen Prioritäten: je nach den individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen, Steuern und Erbschaft ist eine der beiden Lösungen die bessere. In jedem einzelnen Fall sind daher die Vor- und Nachteile sorgfältig zu analysieren. In vielen Fällen ist weder der ganze Kapital- oder Rentenbezug, sondern eine Lösung dazwischen (Teilbezug) die beste. Ein systematisches Vorgehen ist zu empfehlen, hilfreich ist ein Raster von Kriterien, die individuell nach ihrer Bedeutung zu gewichten sind (siehe Checkliste).
Die Vor- und Nachteile auf einen Blick
Pensionskassen-Rente
Vorteile:
- Vertraute Lösung
- Bequem, keine Verantwortung für die Kapitalanlage
- Lebenslänglich garantiertes Einkommen
- Hohe Sicherheit (die Rente ist durch den Eidgenössischen Sicherheitsfonds abgesichert)
- Je nach Pensionskasse teilweiser Teuerungsausgleich möglich
Nachteile:
- Rente ist in Bund und Kanton zu 100% als Einkommen zu versteuern
- 40% Rentenverlust für Witwe (Wichtig für Versicherte mit wesentlich jüngerem Ehepartner)
- 100% Rentenverlust für Erben
Kapitalauszahlung
Erst ab ca. CHF 250'000 Kapitalauszahlung zu empfehlen
Vorteile:
- Privilegierte, einmalige Besteuerung des Kapitals bei Auszahlung, getrennt vom übrigen Einkommen (siehe Steuern).
- Unabhängig planbar
- Flexibel verfügbar
- Höhere Rendite möglich
- Sicherheit abhängig von der Anlagestrategie und der Vermögensanlage
- Je nach Vermögensanlage ist ein Teuerungsausgleich langfristig möglich
- Je nach Vermögensanlage geringere Besteuerung möglich als bei Rentenbezug. Nur Kapitalerträge als Einkommen steuerbar. Vermögenssteuer auf dem Restkapital
- 100% Rente für Witwe (Für Anleger mit wesentlich jüngerem Ehepartner Plandauer an die Lebenserwartung der jüngeren Person anpassen)
- Gesamtes Restkapital bleibt für die Erben
Nachteile:
- Selbstverantwortung für die Kapitalanlage
- Unsicherer Vermögensertrag
